Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

[BRAK] Am 27.10.2010 ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (EuGeldG) verkündet worden. Es ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Ziel des EuGeldG ist es, die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union zu ermöglichen. Das gilt für Geldsanktionen, die in Deutschland verhängt werden, ebenso wie für ausländische Sanktionen. Lesen Sie die BMJ-Pressmitteilung v. 27.10.2010.