Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

[BRAK] Der Bundesrat hat am 15.10.2010 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BR-Drucks. 537/10) Stellung genommen (BR-Drucks. 537/10 [B]). Die Neuregelung dient in erster Linie der Begrenzung der bisherigen hohen Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und sieht u. a. vor, dass ein Amtsvormund max. 50 Mündel betreuen darf. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, von einer zahlenmäßigen Bezifferung abzusehen und lediglich eine Formulierung vorzusehen, nach der der Amtsvormund „nur so viele Vormundschaften und Pflegschaften führen (soll), dass diese unter besonderer Berücksichtigung des persönlichen Kontaktes zu dem Mündel und der Wahrnehmung anderer Aufgaben verantwortlich ausgeübt werden können“. Außerdem will der Bundesrat die konkrete Ausgestaltung des Kontaktes zwischen Mündel und Vormund flexibler ausgestalten. Wichtigstes Anliegen ist jedoch die Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Die Länderkammer fordert darüber hinaus, dass der Bund die infolge des Gesetzes den Kommunen entstehenden finanziellen Mehrkosten ausgleicht. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 06/2010 zum Referentenentwurf Stellung genommen.