[BRAK] Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (BT-Drucks. 17/2583) vorgelegt. Im gegenwärtigen Mitteilungswesen in Nachlasssachen wurden in der Vergangenheit verschiedene Defizite festgestellt. Dazu zählt zunächst, dass die Vorteile des elektronischen Wandels und die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht genutzt werden. Stattdessen erfolgt die Verwahrung erbfolgerelevanter Urkunden derzeit dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten. Komplizierte Meldewege, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. Darüber hinaus kann sich Deutschland bislang nicht an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen beteiligen. Zur Lösung dieser Defizite soll bei der BNotK ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister eingerichtet werden. Die vorhandenen Daten sollen in dieses Register überführt werden. Das Nachlassverfahren würde verbessert, weil die BNotk das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen könne. Es würde ermöglicht, den Verwahrungsort aller registrierten Urkunden ständig zu aktualisieren und dadurch Fehlmeldungen zu vermeiden.