Aufruf zur Kandidatur als Mitglied der Disziplinarorgane des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC)

[BRAK] Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat ein Schreiben an die BRAK geschickt und die anstehende Wahl für die Disziplinarorgane des Gerichtshofes angekündigt. Ein gleichlautendes Schreiben ist an alle nationalen Kammern verschickt worden. Die Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder der Disziplinarkammer (Disciplinary Board) und der Berufungsdisziplinarkammer (Disciplinary Appeals Board) ist abgelaufen. Für jedes dieser Organe müssen daher drei neue Mitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt werden.
Der ICC bittet in seinem Schreiben die nationalen Rechtsanwaltskammern ihre Mitglieder hierüber zu informieren und interessierte Rechtsanwälte aufzufordern, sich auf die freien Stellen zu bewerben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von fundierten Rechtskenntnissen insbesondere im Berufsrecht. Frist für eine Bewerbung ist der 1. Juli 2010. Für die Bewerbung sind ein detaillierter Lebenslauf sowie eine Darlegung der besonderen Rechtskenntnisse insbesondere im Berufsrecht nötig. Die Bewerbung soll an folgende Adresse gesendet werden:

Re: Election to disciplinary bodies
Counsel Support Section
International Criminal Court
Maanweg 174
2516 AB, The Hague (the Netherlands)

Der Registrar wird eine Liste zusammenstellen mit den Kandidaten. Diese Liste wird der Liste der beim ICC zugelassenen Anwälte vorgelegt, die dann in einer Frist von 45 Kalendertagen eine Auswahl treffen.
Für weitere Einzelheiten bezüglich der Bewerbung und des Auswahlverfahrens wird auf das Schreiben verwiesen, welches leider nur in englischer Sprache vorliegt.