[BRAK] BRAK und DAV haben einen Gesetzesvorschlag zur Ergänzung des Entwurfs des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes (MEG III) vorgelegt. Aus Sicht von BRAK und DAV sollten mit den Entlastungen im formellen bzw. bürokratischen Bereich auch Entlastungen des Mittelstandes im materiell-rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Bereich einhergehen. Zielsetzung des gemeinsamen Vorschlags ist es daher, die unangemessenen Belastungen von Mitunternehmerschaften, insbesondere von freiberuflich Tätigen, abzuwenden, welche sich aus der geänderten Anwendung des § 16 Abs. 3 EStG (vgl. BMF-Schreiben v. 28.02.2006) ergeben. Der nun vorgelegte Vorschlag sieht vor, dass § 16 Abs. 3 EStG und folgerichtig auch § 54 Abs. 34 EStG ergänzt werden. Von dieser Änderung würden nicht nur die freien Berufe, sondern auch mittelständische Unternehmen profitieren.