Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 04.07.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG – BR-Drs. 343/08, zu BR-Drs. 343/08) eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 343/08 (Beschluss)). Dabei folgte er zum Teil den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drs. 343/1/08). Lesen Sie auch die Erläuterung zu TOP 32 der 846. BR-Sitzung. Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Die BRAK äußerte gegen diese Neuregelung in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2008 zum Referentenentwurf – wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2007 zum Diskussionsentwurf – Bedenken.