[BRAK] In Bayern wurde ein Pilotprojekt zur Probeweisen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durchgeführt. Im Regierungsbezirk Mittelfranken entfiel für zwei Jahre (v. 01.07.2004 bis 30.06.2006) in grundsätzlich allen Verfahren probeweise das Widerspruchsverfahren. So sollte überprüft werden, ob ein dauerhafter Ausschluss zweckmäßig ist.
Das Abschlussgutachten der vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren zur Evaluierung eingesetzten Arbeitsgruppe „Widerspruchsverfahren“ zu diesem Pilotprojekt zeigt, dass die probeweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei globaler Betrachtung zu keinem spürbaren Beschleunigungseffekt führte. Es wird eher davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Laufzeit eines Rechtsbehelfsverfahrens nach der Abschaffung ansteigen wird. Die Kostenbelastung für den Betroffenen bzw. den Bürger erhöhte sich zugleich durch den Zwang zur sofortigen Klage erheblich. Auch aus Staatssicht sind nach der Studie keine wesentlichen Einsparungspotentiale erkennbar. Die Studie stellt zusammenfassend fest, dass das Widerspruchsverfahren überwiegend seine Funktionen erfülle und sich der Widerspruch in den Schwerpunktbereichen als „bürgerfreundlicher“ und in den meisten Fällen als schneller Rechtsbehelf bewährt habe. Beachten Sie auch die Berichtigung zum Abschlussgutachten. Den Anhang zum Abschlussgutachten finden Sie hier.