Verbraucherinsolvenzverfahren

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 22.08.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen beschlossen. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 22.08.07 und das BMJ-Schaubild zur Verbraucherinsolvenz. Der Regierungsentwurf sieht – anders als der Referentenentwurf – vor, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren vom Gericht ein Treuhänder eingesetzt wird. Die BRAK hatte sich bereits zum Referentenentwurf in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2007 geäußert.