[BRAK] Der Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren wurde in den Bundesrat eingebracht. Durch die Neuregelung soll eine Vereinfachung und Verbesserung der gerichtlichen Aufsicht in Insolvenzverfahren erreicht werden. Lesen Sie hierzu die Presseerklärung des Justizministeriums NRW v. 14.08.2007. Die BRAK hatte bereits zum Diskussionsentwurf Stellung genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2006). Die BRAK bezeichnete dabei die Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren als sinnvoll, lehnte die im Entwurf vorgeschlagenen Kontrollen jedoch ab.