[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 11.07.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren beschlossen. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.07.2007. Durch die Neuregelung soll die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, künftig erleichtert werden und es sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Die BRAK hatte mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 25/2007 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig von Anfechtungsverfahren Stellung genommen. Ergänzend zum Entwurf schlägt die BRAK vor, dass dem Familiengericht auf Antrag eines anfechtungsberechtigten Elternteils die Möglichkeit gegeben wird, im Einzelfall – zur Vermeidung der Schädigung des Kindeswohls – bei Abwägung der in der Stellungnahme aufgeführten Interessen einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen des Kindes und ohne Wissen des anderen Elternteils zu ermöglichen (§1598a Abs. 4 BGB-E).