Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BRAK Logo[BRAK] Am 11.07.2007 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom Kabinett beschlossen. Durch die Neuregelung sollen eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls ermöglicht werden. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 24/2007 zum Referentenentwurf Änderungsvorschläge vorgelegt. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.07.2007.