[BRAK] Am 09.05.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BT-Drs. 16/3655) statt. Zu diesem Entwurf hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK- Stellungnahme- Nr. 19/2007 geäußert. Grundlage der Sachverständigenanhörung war nicht nur der Regierungsentwurf, sondern ein kurz zuvor durch das BMJ versandter umfangreicher Änderungskatalog. Dieser sieht u.a. eine ersatzlose Streichung von § 5 Abs. 3 RDG-E vor, wonach Anwälte als Subunternehmer für andere Dienstleister tätig werden dürften.
Im Mittelpunkt der Anhörung stand die Frage, wie die Berufspflichten und die Anwaltsprivilegien auch bei der Zusammenarbeit mit nicht anwaltlichen Dienstleistern gesichert werden können. Die vorgeschlagene Neuregelung in § 59a Abs. 4 BRAO-E, der die Ausweitung der sozietätsfähigen Berufe vorsieht, bewerteten die Sachverständigen kritisch.
Bei der Anhörung war der Vizepräsident der BRAK, RA Dr. Michael Krenzler, als Sachverständiger geladen. Alle Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Bundestags-Meldung v. 09.05.2007 und die BRAK- Pressemitteilung- Nr. 14 v. 09.05.2007.