[BRAK] Am 18.10.2006 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtausschuss des Bundestages statt. Sowohl Täter als auch Opfer des „Stalkings“ (d.h., das fortgesetzte Verfolgen, Belästigen oder Terrorisieren eines Mitmenschen) stehen im Mittelpunkt zweier Gesetzentwürfe der Bundesregierung (BT-16/575) und des Bundesrates (BT-16/1030). Die Liste der Sachverständigen finden Sie hier und die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die Mehrzahl der Experten unterstützte die Absicht der beiden Gesetzentwürfe, zum Stalking einen eigenen neuen Straftatbestand zu schaffen.