[BRAK] Die BRAK kritisiert in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2006 zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886 v. 09.03.06) u.a. die geplante Regelung in § 55 Abs. 2 InsO. Sie befürchtet durch die zeitlich frühere Belastung der Insolvenzmasse eine Beeinträchtigung der Fortführungschancen für insolvente Unternehmen. Zudem kritisiert die BRAK die Änderung in § 131 InsO, wodurch die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen eingeschränkt werden soll. Zu beiden Neuregelungen verweist die BRAK in ihrer aktuellen Stellungnahme auch auf ihre Ausführungen in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 22/2005 von Juli 2005, mit der sie zum Referentenentwurf Stellung genommen hatte.