[BRAK] Am 01./02.06.2006 tagte die 77. JuMiKo in Erlangen. Auf der Tagesordnung stand in erster Linie die sog. Große Justizreform. Mit Ihren Beschlüssen sprach sich die JuMiKo u.a. für die Einführung einer funktionalen Zweigliedrigkeit (Beschluss zu TOP I.2) in allen Gerichtsbarkeiten aus. Dadurch soll nach Vorbild der VwGO nur noch eine Zulassungsberufung möglich sein. Gleichzeitig soll die Berufungssumme im Zivilverfahren von 600 € auf 1000 € heraufgesetzt werden. Im Strafverfahren soll gegen eine Entscheidung des Strafrichters zukünftig wahlweise entweder die Berufung oder die Revision zulässig sein, was den Wegfall einer Rechtsmittelinstanz bedeutet. Lesen Sie hierzu auch die PM 40/2006 v. 02.06.2006 des Bayerischen Justizministeriums. Die geplanten Änderungen kritisierte die BRAK in Ihrer Presseerklärung Nr. 21 v. 02.06.2006, weil so die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers immer weiter eingeschränkt werden, ohne dass dadurch eine Entlastung der Justiz erreicht werden kann. Diese Pläne der JuMiKo hat die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme-Nr. 18/2005 („BRAK-Papier zu Großen Justizreform“), der BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2005 und der BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2006 kritisiert.