[BRAK] Zum 01.07.2011 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 ZPO sowie § 850f Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Das Bundesjustizministerium hat am 09.05.2011 die neuen Werte bekanntgegeben (BGBl I, 825). So ist z.B. der Freibetrag für Alleinstehende von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro erhöht worden.
Weiterführender Link:
| Broschüre des Bundesjustizministeriums zu den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen |