[BRAK] Die BRAK hat ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 ZPO aktualisiert. Bereits im Dezember 2010 hatte sich die BRAK zum Referentenentwurf geäußert (Stlln. 38/2010). Die nun vorliegende Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde im Hinblick auf den Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Gesetzesänderung des § 522 ZPO (BT-Drucks. 17/4431) ergänzt. Die BRAK hält in ihrer Stellungnahme an ihrer Auffassung fest, dass die beste Lösung die Abschaffung der Berufungszurückweisung durch Beschluss ist. Gleicher Ansicht ist auch die SPD-Fraktion im Bundestag, die in ihrem Gesetzentwurf die vollständige Streichung der Absätze 2 und 3 von § 522 ZPO vorschlägt. Die Abschaffung der in § 522 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Erledigungen durch Beschluss würde bei den Berufungsgerichten wenn überhaupt nur in geringem Umfang zu einer Mehrbelastung führen, heißt es in der Stellungnahme der BRAK. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK zumindest die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde ausdrücklich zu begrüßen.
Im Bundestag hat am 07.04.2011 die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 Zivilprozessordnung (BT-Drs. 17/5334) stattgefunden. Mit dem geplanten Gesetz, das von der Bundesregierung im Bundestag eingebracht wurde, soll für bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse eine Nichtzulassungsbeschwerde eingeführt werden. Damit würden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar, also ab einer Beschwer von 20.000 Euro.
In der Diskussion im Bundestag verwies der Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz Dr. Max Stadler erneut auf die derzeitige unterschiedliche Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO durch die Gerichte hin. Während beim OLG Bremen in 5,2 % der Fälle die Zurückweisung durch Beschluss erfolge, betrage diese Zahl beim OLG Rostock 27 %.
Die Fraktionen zeigten sich in der Beratung einig, dass eine Neuregelung des § 522 erforderlich ist. Während jedoch die Regierungsfraktionen lediglich die Einführung eines Rechtsmittels gegen den Zurückweisungsbeschluss vorschlagen, setzen sich die SPD- und die Grünenfraktion in jeweils eigenen Gesetzentwürfen (BT-Drs. 17/4431, 17/5388) für eine komplette Abschaffung der in § 522 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ein.