Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz

[BRAK] Der Bundestag hat am 28.10.2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 17/3356 = BR-Drucks. 539/10) in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss zur weiteren Befassung verwiesen. Der Bundesrat hat zuvor eine Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen (BR-Drucks. 539/10 [Beschluss]). In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 20/2010 zum Referentenentwurf hatte die BRAK die vorgeschlagenen Änderungen im Wesentlichen begrüßt. Darüber hinaus schlägt die BRAK eine Neufassung des § 88 Abs. 3 Satz 3 BRAO vor, durch die das Wahlverfahren zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer erleichtert und sichergestellt werden soll, dass alle in den Kammervorständen vakanten Sitze tatsächlich besetzt werden.