Ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18.05.2010 enthält Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses des BGH vom 15.10.2009 – VII ZB 1/09 zur Pfändbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur Zusatzversorgung.
Ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18.05.2010 enthält Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses des BGH vom 15.10.2009 – VII ZB 1/09 zur Pfändbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur Zusatzversorgung.