Am 17. Mai 2010 tritt die Dienstleistungs-Informations- pflichtenverordnung (DL-InfoV) in Kraft, die der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union (Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2007) dient. Die DL-InfoV regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Auch auf die anwaltliche Tätigkeit findet die DL-InfoV Anwendung. Hinweise zur Handhabung der DL-InfoV entnehmen Sie bitte dem Merkblatt nebst dem Formblatt.