[BRAK] Das Gesetz über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze v. 30.07.2009 ist am 04.08.2009 im BGBl. I 2009, S. 2474 ff. verkündet worden. Das Gesetz ist am 05.08.2009 in Kraft getreten. Nach der Neuregelung ist es nunmehr möglich, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.