Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

minlogo ibrak[BRAK] Das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v. 29.07.2009 ist am 31.07.2009 im BGBl. I 2009, S. 2258 ff. verkündet worden. Das Gesetz ist gemäß Artikel 6 zum Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und tritt im Übrigen am 01.01.2013 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung.