[BRAK] Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 04.08.2009 im BGBl. I 2009, S. 2479 ff. verkündet worden. Das Gesetz tritt gemäß Artikel 16 am 01.09.2009 in Kraft; abweichend hiervon treten Artikel 5 (Änderung der Aktionärsforumsverordnung) und Artikel 8 (Änderung der Prüfungsberichtsverordnung) am 01.11.2009 und Artikel 12 (Änderung des GKG) am 02.09.2009 in Kraft. Durch die Neuregelung wird die Richtlinie 2007/36/EG (ABl. EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in deutsches Recht umgesetzt. Dabei soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden. Schließlich hat das Gesetz eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und – damit verbunden – eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den Gesellschaften zum Ziel.