Telekommunikationsüberwachung

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK wandte sich mit einem Schreiben an den Bundespräsidenten mit der Bitte, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG nicht auszufertigen und zu verkünden. Das Gesetz ist nach Ansicht der BRAK in Teilen verfassungswidrig, weil die Aufspaltung in ein absolutes Abhörverbot bei Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten einerseits und ein lediglich relatives Abhörverbot bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 36 v. 04.12.2007.

Der Bundesrat hatte zuvor mit Beschluss vom 30.11.2007 zu dem Gesetz (BR-Drs. 798/07) darauf verzichtet, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 798/07 (Beschluss)). Der Bundesrat ließ damit den Antrag des Landes Berlin auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 798/2/07) unberücksichtigt und folgte nur zum Teil den Empfehlungen des Rechtsausschusses (BR-Drs. 798/1/07), der darüber hinaus noch eine Entschließung des Bundesrates zum Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern angeregt hatte. Lesen Sie auch die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 17.