Erbschaftsteuerreform beschlossen

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Der Regierungsentwurf sieht eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert vor. Die dadurch bedingte Höherbewertung von Grundeigentum soll durch höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige ausgeglichen werden. Bei der Unternehmensnachfolge sind steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Eine gesetzliche Neuregelung ist erforderlich, weil das BVerfG mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden hat, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Lesen Sie auch die Übersicht über die wichtigsten Änderungen und die Erbschaftsteuer-Tabelle.