[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2006 den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) in geänderter Fassung eingebracht (BR-Drs. 895/06 (Beschluss)). Durch den Entwurf soll ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare eingeführt werden, das sowohl fachliche Mindeststandards sichert als auch als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht. Der Entwurf geht auf einen Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, NRW (BR-Drs. 895/06) zurück.