Archiv für den Autor: Redaktion RAK Bamberg

Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEStEG)

BRAK Logo[BRAK]  Der Bundesrat beschloss am 22.09.06 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften – SEStEG (BR-Drs 542/06). In der Stellungnahme des Bundesrates BR-Drs 542/06 (Beschluss) übernimmt dieser sowohl den Antrag Bayerns (BR-Drs 542/2/06) als auch die Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses (BR-Drs 542/1/06) zum Gesetzentwurf. Der Bundesrat steht damit dem Gesetzgebungsvorhaben sehr kritisch gegenüber und fordert zahlreiche Änderungen.

Am 18.10.2006 fand eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft (BT-Drs. 16/2710). Dabei ist eine „Sofortbesteuerung“ von aufgedeckten betrieblichen stillen Reserven bei Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlagern, auf die überwiegende Kritik der Sachverständigen gestoßen. Die Liste der Stellungnahmen finden Sie hier.

Ausbildungsplatzabgabe

BRAK Logo[BRAK] Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BT-Drs. 16/2540) in den Bundestag eingebracht. Sie schlägt vor, eine Ausbildungsplatzabgabe einzuführen. Einen Gegenpol zu dem Antrag stellt die Pressenachricht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 11.10.2006 und der Partner des Ausbildungspaktes dar. Danach seien in Industrie und Handel sowie im Handwerk mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Unter dem Motto „Ausbildung geht vor Übernahme“ rief der Bundesverband der Freien Berufe in der BFB-Pressemitteilung v. 16.10.2006 gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung zu einer höheren Ausbildungsbereitschaft der Freiberufler auf.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Aufgrund der geplanten Änderungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz und den damit zusammenhängenden Gefahren für den Verbraucherschutz haben sich die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern in einem gemeinsamen Schreiben an die anwaltlichen Bundestagsabgeordneten aus Bayern sowie an die Mitglieder des Rechtsausschusses im Bundestag gewandt, um erneut auf einzelne Kritikpunkte des Gesetzesentwurfes hinzuweisen.

Fortbildungszertifikat

Wie bereits im letzten BRAK-Magazin berichtet, hat die BRAK eine Qualitätsoffensive gestartet und wird zum Ende des Jahres ein Fortbildungszertifikat vergeben. Das BRAK-Fortbildungszertifikat gibt den Anwälten nun eine Möglichkeit, aus ihren Fortbildungsbemühungen einen zusätzlichen Nutzen zu ziehen. Das Zertifikat bestätigt, dass der Anwalt die festgelegten Fortbildungsanforderungen erfüllt hat. Gleichzeitig aber kann das Zertifikat als Werbemittel gegenüber den Mandanten benutzt werden. Der Lizenzvertrag gestattet dem Inhaber des Zertifikats, die Wort-Bildmarke „Qualität durch Fortbildung“ im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit zu nutzen. Der Anwalt kann die Marke auf seinem Briefkopf, seinen Visitenkarten und bei seinem Internetauftritt verwenden. Einzig der Personenbezug muss gewährleistet sein.

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 13.10.2006 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft (BR-Drs. 624/06) – aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 624/1/06) – eine Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 624/06- Beschluss) beschlossen. Durch die Neuregelung soll ein behördliches Anfechtungsrecht gegen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen es allein um staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile geht, eingeführt werden.

Anhörung zum Unterhaltsrecht

BRAK Logo[BRAK] Am 16.10.2006 fand eine öffentliche Anhörung zum Unterhaltsrecht im BT-Rechtsausschuss statt. Auf der TO standen der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) und der Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/891) „Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen.“ Der Regierungsentwurf fand trotz einzelner Kritikpunkte bei den Experten weitgehende Zustimmung. Die einzelnen Stellungnahmen der Experten finden Sie unter hier.

Anhörung im Rechtsausschuss zu Pfändungsschutz/Insolvenzanfechtung

BRAK Logo[BRAK] Am 27.09.2006 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886) statt. Zu diesem Entwurf hatte die BRAK bereits im Juni 2006 (BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2006) Stellung genommen. In dieser Stellungnahme, wie bereits auch in der Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 22/2005) begrüßte die BRAK grundsätzlich den 1. Teil des Gesetzentwurfes, mit dem der Pfändungsschutz bei Selbstständigen im Insolvenzfall vor dem schrankenlosen Zugriff durch Gläubiger geschützt werden soll. Die BRAK kritisierte hingegen die Regelungen im 2. Teil des Gesetzentwurfes, nach denen 1. die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen eingeschränkt werden soll, soweit öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbes. Sozialversicherungsträger, betroffen sind und 2. der schwache vorläufige Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten begründen können soll. Der 1. Teil der Anhörung setzte sich mit dem Pfändungsschutz der Altersvorsorge , der 2. Teil der Anhörung setzte sich mit der Insolvenzanfechtung auseinander. Das Urteil der Sachverständigen zu dem Entwurf war weitgehend einhellig. Lediglich im 2. Teil der Anhörung, in dem die geplante Änderung der Insolvenzanfechtung von allen anderen Sachverständigen vernichtend beurteilt wurde, begrüßte die Vertreterin der bayerischen AOK die geplante Neuregelung.

Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 22.09.06 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (BR-Drs. 549/06) Stellung genommen (BR-Drs. 549/06 (Beschluss)). In seiner Stellungnahme übernimmt der Bundesrat die Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses und des Finanzausschusses (BR-Drs. 549/1/06). Die BRAK hatte bereits zu dem Gesetzentwurf in der Fassung v. 08.02.06 Stellung (BRAK-Stellungnahme 16/2006) genommen.

Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22.09.2006 beschlossen (BR-Drs. 610/06 (Beschluss), wegen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (BT-Drs. 16/700), den zuvor der Bundestag – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2021) – beschlossen hatte (Br-Drs. 610/06), nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 20.09.2006 den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Durch die Neuregelung sollen Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem Umgehen von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage geschlossen werden. Durch den Entwurf soll der EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht umgesetzt werden. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 20.09.2006.

Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 13.10.2006 – aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 625/1/06) – eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rats der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (BR-Drs. 625/06) beschlossen (Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 625/06 -Beschluss)). Die Neuregelung soll den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessern.

2. Justizmodernisierungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 22.09.2006 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (BR-Drs. 550/06) Stellung genommen (BR-Drs. 550/06 (Beschluss)). Er folgt darin den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 550/1/06). Bzgl. der in § 690 Abs. 3 ZPO-E für Rechtsanwälte vorgesehenen Pflicht zur Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids in maschinell lesbarer Form bittet der Bundesrat, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob dies auch für Anträge auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gelten soll. Über die Verweisung in § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf § 690 Abs. 3 ZPO würde diese Pflicht auch für solche Anträge gelten. Der Bundesrat sieht kein zwingendes Bedürfnis, Rechtsanwälte zur Antragstellung in maschinell lesbarer Form zu verpflichten. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag zu Nr. 7000 VV RVG ab und schlägt stattdessen vor, dass der Rechtsanwalt nur dann die Dokumentenpauschale bei Übermittlung des Dokuments per Fax erhalten soll, wenn er Empfänger des Telefaxes ist, nicht auch, wenn er dieses versendet. Im strafrechtlichen Teil widerspricht der Bundesrat insbesondere der Ausdehnung der Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Anhörung zum Stalking

BRAK Logo[BRAK] Am 18.10.2006 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtausschuss des Bundestages statt. Sowohl Täter als auch Opfer des „Stalkings“ (d.h., das fortgesetzte Verfolgen, Belästigen oder Terrorisieren eines Mitmenschen) stehen im Mittelpunkt zweier Gesetzentwürfe der Bundesregierung (BT-16/575) und des Bundesrates (BT-16/1030). Die Liste der Sachverständigen finden Sie hier und die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die Mehrzahl der Experten unterstützte die Absicht der beiden Gesetzentwürfe, zum Stalking einen eigenen neuen Straftatbestand zu schaffen.

Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit im Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK] Nach dem Gesetzesantrag Baden-Württembergs zur Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit im Strafverfahren (BR-Drucks. 650/06) soll der absolute Richtervorbehalt nach § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO auf die Wohn- und Arbeitsräume der Journalisten erstreckt werden. Der Entwurf wirft erneut die Frage auf, weshalb ausschließlich bei der Presse der absolute Richtervorbehalt gelten soll und nicht auch bei Rechtsanwälten.

EHUG

BRAK Logo[BRAK] Der Bundestag hat am 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG – (BT-Drs. 16/960) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2781) beschlossen. Durch diese Neuregelung sollen spätestens bis 01.01.2007 Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte zuständig. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen zukünftig nur noch elektronisch eingereicht werden. Allerdings können Übergangsfristen durch Länderverordnungen vorsehen, dass Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Zudem können ab 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Durch das EHUG soll die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 13.10.2006 dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (BT-Drs. 16/960) zugestimmt (BR-Drs. 691/06 (Beschluss)). Dem Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 693/1/06) wurde nicht gefolgt. Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2781) den Entwurf angenommen (BR-Drs. 693/06). Die Neuregelung sieht vor, dass spätestens bis 01.01.2007 Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden.

GmbH-Reform (MoMiG)

BRAK Logo[BRAK] In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) begrüßt die BRAK grundsätzlich den Entwurf, da er eine Vielzahl kritisierter Punkte bereinigt. Der Reduzierung des Mindeststammkapitals wird zugestimmt, da dies die Gründung der GmbH erleichtert und für eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung weder 25.000 € noch 10.000 € ausreichen. Der zeitliche Ablauf der Gründung könnte nach Auffassung der BRAK noch beschleunigt werden. Die BRAK spricht sich für ein formalisiertes Bargründungsverfahren als Regelfall aus. Kritik übte die BRAK u.a. an der vorgeschlagene Änderung in § 40 Satz 2, 3 GmbH-E und § 64 Abs. 2 Satz 3 GmbHG-E.

Reform des Versicherungsvertragsrechts

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 11.10.2006 einen Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Der Regierungsentwurf soll u.a. den Verbraucherschutz stärken und einen gerechteren Interessenausgleich ermöglichen. Letzteres soll durch die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts erreicht werden, nach dem künftig nicht nur Verbraucher, sondern auch Freiberufler, innerhalb von zwei Wochen unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen Versicherungsverträge widerrufen können. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 11.10.2006

Änderung des Urheberrechts

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat bzgl. des Entwurfs eines 5. Gesetzes zur Änderung des Urhebergesetzes (BT-Drs. 16/1107 und 16/1173) am 22.09.2006 beschlossen (BR-Drs. 611/06 (Beschluss)), von einer Einberufung des Vermittlungssausschusses abzusehen. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/2019) mit einigen Änderungen beschlossen (BR-Drs. 611/06).

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

BRAK Logo[BRAK] Ende August 2006 ist auf Initiative der BRAK ein offener Brief an die Ministerpräsidenten der Länder gesandt worden, in dem sich die Mitgliedsorganisationen des BFB und der BFB gemeinsam gegen die Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) wenden, nach der ab 01.01.2007 Rundfunkgebühren für internetfähige PCs anfallen sollen (Anschreiben der BFB-Mitgliedsorganisationen). Aufgrund der heftigen Kritik soll nun nach einem Kompromissvorschlag für die Gesamtheit der PC mit Internetzugang in einem Büro nur ein Beitrag i.H.v. 5,52 € erhoben werden, statt des nach dem RGebStV vorgesehen Beitrages von 17,03 €. Lesen Sie hierzu auch die BFB-Pressemitteilung v. 14.09.2006.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 16/2793), dass der Bundestag die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ablehnen soll. Ferner soll die Übergangsregelung in § 11 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV), durch die internetfähige PCs bis zum 31.12.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen sind, bis Ende 2008 verlängert werden. Zudem soll eine unbürokratische, zeitgemäße und gerechte Lösung für die Rundfunkgebühren geschaffen werden. Mit ihrem Antrag unterstützt die BT-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, mit der sie einen Antrag der Landtagsfraktion CDU/SPD (16/980) als interfraktionellen Antrag angenommen hatte. Die zuvor in den Anträgen der Landtagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aufgeworfenen Fragen (Drs. 16/934 (neu), Drs. 16/969) sollen nach dem Landtagsbeschluss im Innen- und Rechtsausschuss unter Einbeziehung der GEZ und anderer Betroffener beraten werden.

Jahressteuergesetz 2007

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13.10.2006 zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetz 2007 – JStG 2007 (BT-Drs. 16/2712/BR-Drs. 622/06) aufgrund der Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drs. 622/1/06) eine Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 622/06 (Beschluss)) beschlossen. Am 16.10.2006 fand eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zu dem Entwurf statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.

RDG- Stellungnahme des Bundesrates

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 13.10.2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BR-Drs. 623/06) Stellung genommen (BR-Drs. 623/06 (Beschluss)). Ein gegenüber den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 623/1/06) weitergehender Antrag Bayerns (BR-Drs. 623/2/06) fand keine Mehrheit. In der Stellungnahme des Bundesrates sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen: In § 2 Abs. 1 soll das Wort „besondere“ gestrichen werden. In § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen die Wörter „untergeordneter“ und „notwendig sind“ eingefügt werden. In § 5 Abs. 3 sollen die Wörter „oder unter Hinzuziehung“ gestrichen werden. In § 59a Abs. 4 BRAO sollen die Sätze 1 und 6 gestrichen werden. In § 9 Abs. 1 Satz 1 soll die Untersagung unqualifizierter Rechtsberatung erleichtert werden. Das Rechtsdienstleistungsregister (§ 16 Abs. 3 Satz 1) soll nicht von den Ländern, sondern vom Bundesamt für Justiz zentral und elektronisch geführt werden. Schließlich soll wieder ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden (neuer § 20 RDG). Im Bundesratsplenarprotokoll finden Sie auch die Erklärung der Bundesjustizministerin zu den Ausschussempfehlungen (S. 326).

Merksätze zur Umsatzsteuererhöhung

BRAK Logo[BRAK] Zum 01.01.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % erhöht. Der Vorsitzende des Ausschusses Steuerrecht der BRAK hat Merksätze zur Umsatzsteuererhöhung erarbeitet. Diese bieten eine Hilfestellung für Rechtsanwälte beim Abrechnungsverhalten im Zuge der Gesetzesänderung. Lesen Sie auch das BMF-Schreiben vom 11.08.2006 (IV A 5 – S 7210 – 23/06), das Antworten auf Zweifelsfragen bei der Umstellung geben und vereinfachte Übergangsregelungen treffen soll.

BMF-Schreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

BRAK Logo[BRAK] Das BMF-Schreiben v. 29.08.2006 (IV C 5 – S 2378 – 46/06 – Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2007; Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2007) regelt die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber und gibt zudem die Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2007 und der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2007 bekannt. Die Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2007 finden Sie hier. Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2007 finden Sie hier.