Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 20.09.2006 den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Durch die Neuregelung sollen Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem Umgehen von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage geschlossen werden. Durch den Entwurf soll der EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht umgesetzt werden. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 20.09.2006.