Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

Änderungen im Kostenrecht zum 01.01.2007

Signaturkarten für Rechtsanwälte

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte

Unternehmensteuerreform

Umwandlungsgesetz

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Finanzgericht hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Reform der Führungsaufsicht

Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Pflichtangaben nach § 5 TMG

Online-Durchsuchungen

BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007

LL.M. Medizinrecht Weiterbildungsstudiengang

Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger

Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Anti-Stalking-Gesetz

Strafverschärfung für bestimmte Dopingstraftaten

Zugang zum Anwaltsnotariat

Gesetzliche Altfallregelung

BMF-Schreiben zu Versorgungswerken

2. Internationalen Deutschen Golfmeisterschaften der Justiz

Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK bietet Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen – in Form des BRAK-Fortbildungszertifikats – zu werben. Seit Anfang März gibt die Allianz Versicherung an ihre Versicherungsnehmer einer Berufshaftpflichtversicherung Gutscheine aus, mit denen sie die Aufwandsentschädigung für das BRAK-Fortbildungszertifikat übernimmt.

Änderungen im Kostenrecht zum 01.01.2007

BRAK Logo[BRAK] Die durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz am 01.07.2004 neu gefassten Justizkostengesetze wurden seit dem In-Kraft-Treten bereits mehrfach geändert. Eine aktualisierte Übersicht über die Änderungen des RVG seit dem 01.07.2004 finden Sie hier. Dies ist ein Überblick über die Änderung aller Kostengesetze seit dem 01.07.2004, soweit sie inhaltlicher Natur sind. Aktuell wird im BMJ an der Novellierung der Kostenordnung gearbeitet. Durch das FGG-Reformgesetz sollen darüber hinaus weitere Änderungen im Bereich der Gerichtskosten für Familiensachen in Kraft treten.

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2007 das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft gebilligt (BR-Drs. 49/07 (Beschluss)). Das Gesetz kann frühestens zum 01.06.2007 in Kraft treten. Für Anwälte wird nach der Neuregelung das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfallen. Zudem können Rechtsanwälte dann bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.

Soweit der Bundesrat in seiner Pressemitteilung vom 16.02.2007 mit seiner Aussage „und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof werden gestrichen“ möglicherweiße den Eindruck vermittelt hat, dass zukünftig alle Rechtsanwälte vor dem BGH posutlationsfähig sind, ist darauf hinzuweisen, dass die besondere Zulassung bei dem Bundesgerichtshof weiterhin Bestand hat. Nach wie vor kann gemäß § 164 BRAO beim BGH als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem BGH benannt wird. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte dürfen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 BRAO zudem weiterhin nur vor dem BGH, den anderen Obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat des Bundes, dem gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten.

Die Aufhebung des § 171 BRAO war lediglich deshalb angezeigt, weil – mit Ausnahme der besonderen Zulassung beim BGH – die Gerichtszulassungen nun wegfallen.

Unternehmensteuerreform

BRAK Logo[BRAK] Das Bundeskabinett hat am 14.03.2007 den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierung am 01.01.2008 in Kraft treten. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu den vorgeschlagenen Neuregelungen geäußert. Lesen Sie auch die Presseerklärung der Bundesregierung v. 14.03.2007. Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zum Reformvorhaben finden Sie hier.

Umwandlungsgesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschloss am 09.03.2007 zum Entwurf eines Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, – entgegen der Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse (BR-Drs. 95/1/07) – keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 95/07 (Beschluss)) zu stellen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 95/2/07) fasste der Bundesrat außerdem eine Entschließung, mit der die Festlegung einer Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung im Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG kritisiert wird. Der Bundestag hatte zuvor aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4193) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2919) beschlossen (BR-Drs. 95/07).

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 09.03.2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07), aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 64/1/07), eine Stellungnahme des Bundesrates beschlossen (BR-Drs. 64/07 (Beschluss)). Weitere Erläuterungen zur BR-Drs. 64/07 finden Sie hier. Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums umgesetzt werden.

Reform der Führungsaufsicht

BRAK Logo[BRAK] Am 07.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der so genannten Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) statt. Die befragten Experten (Liste der Sachverständigen) begrüßten dabei grundsätzlich die vorgeschlagenen Neuregelungen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben.

Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 09.03.2007 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 96/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4194) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3227) in der Fassung der BR-Drs. 96/07 beschlossen.

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat beschäftigte sich am 09.03.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07). Dieser Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen werden sollen. Dadurch soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig erhalten bzw. verbessert werden. Die BRAK hatte im Rahmen des sog. BRAK-Papiers zur Großen Justizreform (BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005, S. 12f.) eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens nicht grundsätzlich abgelehnt, soweit dadurch tatsächlich eine schnellere und effektivere Zwangsvollstreckung erreicht werden kann. Der Bundesrat verwies den Entwurf an die Ausschüsse.

Pflichtangaben nach § 5 TMG

BRAK Logo[BRAK] Am 01.03.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG – BGBl I 2007, S. 179 ff.) in Kraft getreten. Das ElGVG beinhaltet in Artikel 1 das Telemediengesetz (TMG). In diesem werden die bisher im Bundesrecht (Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz) und Landesrecht (Mediendienste-Staatsvertrag) geregelten wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste unter dem Begriff „Telemedien“ zusammengeführt. Die Pflichtangaben, die in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu finden. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes außer Kraft getreten. An der Regelung sind nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Online-Durchsuchungen

BRAK Logo[BRAK] Das Land Thüringen stellte einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren (BR-Drs. 144/07). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der StPO eine entsprechende Befugnisnorm aufzunehmen. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Der Bundesrat verwies den Antrag Thüringens in seiner Sitzung am 09.03.2007 an den Rechts- und an den Innenausschuss, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde.

BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen

BRAK Logo[BRAK] Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04 –, dass das gesetzliche Verbot der Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren (§ 49 b Abs. 2 BRAO) mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) insoweit nicht vereinbar ist, als das Verbot keine Ausnahmen vorsieht. Das Verbot ist nämlich selbst dann zu beachten, wenn der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Der Gesetzgeber wird durch das BVerfG verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare anwendbar. In ihrer BRAK-Presseerklärung- Nr. 8 v. 07.03.2007 weist die BRAK darauf hin, dass bei einer Neuregelung alle Gemeinwohlbelange beachtet werden müssten. Sie wird den Gesetzgeber konstruktiv dabei unterstützen, eine Regelung zu finden, die die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die Waffengleichheit der Parteien im Prozess gewährleistet und auf der anderen Seite den Zugang der Bürger zum Recht sichert. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 27/2007 v. 07.03.2007.

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2007 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2007 um fast einen Prozentpunkt geringer ausfällt als in den Vorjahren. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Zuwachs der Anwaltschaft in den nächsten Jahren weiter verringert, wie auch die Statistik „Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte“ vermuten lässt. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2007 143.442 Mitglieder (Vorjahr: 138.679), davon 142.830 Rechtsanwälte (Zuwachs 3,42 %), 346 Rechtsbeistände (Rückgang von -2,3 %), 260 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 20,37 %) und nunmehr auch 5 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 3,43 % zu verzeichnen. Lesen Sie auch die BRAK- Presseerklärung- Nr. 7 v. 05.03.2007.

LL.M. Medizinrecht Weiterbildungsstudiengang

Das Institut für Rechtsfragen der Medizin an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf veranstaltet einen einjährigen Weiterbildungsstudiengang ab dem Wintersemester 2007/2008. Nähere Angaben finden Sie auf der Website unter www.studiengang-medizinrecht.de. Am 20.04.2007 wird eine Informationsveranstaltung in Düsseldorf stattfinden. Der Studiengang wendet sich vor allem an junge Anwälte.

Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.02.2007 den Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger gebilligt (BR-Drs. 48/07 (Beschluss)). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.02.2007. Das neue Recht wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – voraussichtlich Anfang März. Der Bundestag hatte bereits im Dezember 2006 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BT-Drs. 16/886) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3844) beschlossen (BR-Drs. 48/07). Durch die Neuregelung werden zukünftig das Vermögen und die Einkünfte Selbstständiger, die der Alterssicherung dienen, vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt sein.

Erleichterung der Unternehmensnachfolge

BRAK Logo[BRAK] Der Entschließungsantrag des Landes Hessen zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (BR-Drs. 107/07) ist vom Bundesrat am 16.02.2007 an die Ausschüsse überwiesen worden, wobei dem Finanzausschuss die Federführung übertragen wurde. Nach dem Antrag soll der Bundesrat u.a. feststellen, dass der Regierungsentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge u.a. aus den in der Stellungnahme des Bundesrates genannten Gründen (BR-Drs. 778/06 (Beschluss)) und im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG (1 BvL 10/02 v. 31.01.2007) überarbeitet werden sollte.

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2006 das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze verabschiedet (BR-Drs. 47/07 (Beschluss). Zuvor hatte der Bundestag am 14.12.2006 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/887) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3843) – angenommen (BR-Drs. 47/07). Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.02.2007

Anti-Stalking-Gesetz

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2007 zum Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt (BR-Drs. 46/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/575) – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3641) angenommen (BR-Drs. 46/07). Damit wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Das Gesetz soll in Kürze in Kraft treten.

Strafverschärfung für bestimmte Dopingstraftaten

BRAK Logo[BRAK] Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/4262) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drs. 16/4097), dass sie kein umfassendes Anti-Doping-Gesetz plant. Die Bundesregierung strebt jedoch Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz an. Auch prüfe sie, ob und gegebenenfalls wie weit zur Aufklärung von Dopingstraftaten eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich sei.

Zugang zum Anwaltsnotariat

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat am 16.02.2006 den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) in geänderter Fassung eingebracht (BR-Drs. 895/06 (Beschluss)). Durch den Entwurf soll ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare eingeführt werden, das sowohl fachliche Mindeststandards sichert als auch als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht. Der Entwurf geht auf einen Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, NRW (BR-Drs. 895/06) zurück.

Gesetzliche Altfallregelung

BRAK Logo[BRAK] Der Bundesrat hat sich anlässlich seiner 830. Sitzung am 16.02.2007 mit einem Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen zu einer gesetzlichen Altfallregelung (BR-Drs. 39/07) auseinandergesetzt. Nach diesem Antrag ist eine gesetzliche Altfallregelung entbehrlich, da auf Grundlage von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht für ausreisepflichtige, ausländische Staatsbürger, die wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert sind.

BMF-Schreiben zu Versorgungswerken

BRAK Logo[BRAK] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben v. 07.02.2007 (IV C 8 – S 2221 – 128/06) zur Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG i.d.F. des AltEinkG eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen. Die Liste führt auf der S. 3 auch die Versorgungswerke der Rechtsanwälte auf. Das neu gegründete Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Sachsen-Anhalt ist in der Anlage zum BMF-Schreiben noch nicht enthalten.

2. Internationalen Deutschen Golfmeisterschaften der Justiz

Auf dem Golfplatz des Hofgut Praforst finden am Freitag, den 29.06.2007 die 2. Internationalen offenen Deutschen Golf- meisterschaften der Justiz statt.

Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung 2006 möchte die BSG der JVA Fulda und der Golfclub Hofgut Praforst, auch dieses Jahr zu diesem Event einladen.

Eingeladen sind alle Mitarbeiter aus den Bereichen: Polizei, Justiz, Anwaltskanzleien, Militär-Police und deren Partner aus dem In- und Ausland.

Teilnahmebedingungen: Mitglied eines Nationalen- oder Internationalen Golfclubs mit Stv.-54

Start: 13.00 Uhr Kanonenstart (Teilnahmebegrenzung 96 Starter)

Spielart: 18 Loch, Einzelzählspiel nach Stableford

Wertung: Es werden die Bruttosieger Damen und Herren, die Erst- bis Drittplatzierten der Nettoklassen A,B und C, Sonderwertungen u.a. Rechtsanwälte, Internationaler Deutscher Freundschaftspreis der Polizei sowie Mannschafts- und Partnerwertungen

Spielort: Golfclub Hofgut Praforst , Dr.-Detlev-Rudelsdorff-Allee 3, 36088 Hünfeld, Tel: 06652/9970, www.praforst.de.

Weitere Informationen, wie Tagesprogrammablauf, Übernachtungs- und Trainingsmöglichkeiten erhalten Sie nach Eingang Ihrer Voranmeldung. Das Startgeld beträgt 69,- € inkl. Greenfee und Abendveranstaltung.

Voranmeldung mit Name, Anschrift, Golfclub, Stammvorgabe, Behörde an: Rudi Gelinek, Kohlstöcken 2, D-36163 Poppenhausen oder e-Mail: rudigelinek@t-online.de