Anträge auf Terminverlegung beim Amtsgericht Schweinfurt

Das Amtsgericht Schweinfurt hat darauf hingewiesen, dass Anträge auf Terminverlegung per beA nicht im gleichen Tempo bei den zuständigen Geschäftsstellen eingehen wie diejenigen per Telefax. Denn die Durchlaufzeiten der Server können nicht beeinflusst werden und u. U. mehrere Stunden betragen.

In Fällen kurzfristiger Verlegungsgesuche wäre es daher sinnvoll, das Gericht parallel telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen (z. B. an poststelle.strafabteilung@ag-sw.bayern.de). Um Beachtung wird gebeten.

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