Gebührenreferententagung der Rechtsanwaltskammern

Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer 84. Tagung am 06.04.2024 in Stuttgart erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Rechtssache C-395/21; BRAK-Mitt. 2023, 173 mit Anm. Kunze) zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel befasst. Hintergrund sind die aktuellen und problematischen Entwicklungen in der Praxis, weil einige Rechtschutzversicherungen Rechtsanwälte in Regress nehmen mit der Begründung, die abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen der EuGH-Rechtsprechung unwirksam.

Die Gebührenreferenten haben deshalb eine Reihe von Thesen zum aktuellen Stand der Entwicklungen und der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf das EuGH-Urteil beschlossen, die Sie im Einzelnen dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 19.04.2024

entnehmen können.