Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen die
Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022
geäußert. Sie wurden deshalb auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2023 in Kraft.