Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet, bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Die Beantwortung der Fragen dauert rund 25 bis 30 Minuten; die Umfrage ist bis 31.01.2023 geöffnet. Zur Teilnahme gelangen Sie über diesen Link. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail beim BZSt unter gesetzesfolgenabschaetzung@bzst.bund.de.