Änderung des Beratungshilferechts

[BRAK] Auf Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (BR-Drucks. 69/10) befasste sich der Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 erneut mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts. Die Länder stellten den Antrag, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut gem. Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge. Dieser Gesetzentwurf entspricht dem vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10.10.2008 beschlossenen Entwurf (BR-Drucks.648/08 [Beschluss]), der der Diskontinuität anheim fiel. In der 866. BR-Sitzung wurde der Entwurf in die Ausschüsse verwiesen, wobei die Federführung dem Rechtsausschuss übertragen wurde.