Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.