Radonschutz am Arbeitsplatz – wichtige Informationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt

In Bayern ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge seit 11.02.2021 Radon-Vorsorgegebiet. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – auch Inhaber von Rechtsanwaltskanzleien – bedeutet dies, dass hier zusätzliche Pflichten zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen bestehen. Sie müssen beispielsweise an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss die Radonkonzentration messen – und zwar innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Radon-Vorsorgegebietes. Zudem gibt es Regelungen für Neubauten. Die zentralen Informationen zu diesem Thema können Sie der Anlage

entnehmen. Bei Fragen haben Sie die Möglichkeit, das Landesamt unter radon-fachstelle@lfu.bayern.de zu kontaktieren.

Speziell für alle im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ansässigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellt das Landesamt folgende FAQs bereit:

Wieso Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge? In Bayern ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge Radon-Vorsorgegebiet. In Radon-Vorsorgegebieten ist die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer. Deshalb gelten hier zusätzliche Pflichten unter anderem an Arbeitsplätzen.

Was ist zu tun? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Radon-Vorsorgegebiet müssen an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss die Radonkonzentration messen. Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) überschritten, muss eine Radon-Schutzmaßnahme umgesetzt werden. Planen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Neubau, müssen sie zusätzlich zum Basisschutz vor Radon eine weitere Schutzmaßnahme umsetzen.

Wer hilft? Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat auf seiner Internetseite alle Informationen zu Radon in Gebäuden zusammengestellt: Radon in Gebäuden – LfU Bayern. Einen ersten Überblick über Radon und Pflichten zum Schutz vor Radon gibt das Dokument „Radon kompakt“ im Anhang.

Noch Fragen? Antworten gibt die virtuelle Informationsveranstaltung „Radon-Vorsorgegebiet – Pflichten an Arbeitsplätzen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt am Dienstag, den 08.06.2021 von 10:00 bis 11:30 Uhr. Zur Informationsveranstaltung können Sie sich über Veranstaltungen – LfU Bayern anmelden.

Keine Zeit? Dann zeigt Ihnen Marie im Erklärfilm des LfU Schritt für Schritt das Vorgehen für Radonmessungen am Arbeitsplatz.