Mitteilungspflicht für Steuergestaltungsmodelle in Kraft getreten

Zum 01.01.2020 ist das

in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie 2018/822/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6) in deutsches Recht umgesetzt.

Mit der Neuregelung in §§ 138d ff. der Abgabenordnung geht eine Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht einher. Der Rechtsanwalt ist in bestimmtem Fällen verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle seiner Mandanten anzuzeigen.