Zum 01.01.2020 ist das
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung genzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019Herunterladen
in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie 2018/822/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6) in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Neuregelung in §§ 138d ff. der Abgabenordnung geht eine Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht einher. Der Rechtsanwalt ist in bestimmtem Fällen verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle seiner Mandanten anzuzeigen.