Geldwäscheaufsicht: Aktualisierte Anwendungshinweise der Kammern

Die aus Rechtsanwaltskammern und BRAK gebildete Arbeitsgruppe „Geldwäscheaufsicht“ hat die neue Fassung (Stand 30.11.2018) der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) vorgelegt. Diese finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.