Elektronischer Rechtsverkehr am Landgericht Coburg ab Februar 2019

In einem Gespräch am 10.12.2018 hat LG-Präsident Anton Lohneis darauf hingewiesen, dass das Landgericht Coburg vermutlich ab Februar 2019 – eventuell auch schon früher – in Zivilsachen erster Instanz mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nur noch elektronisch kommunizieren wird. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, dies zu beachten und ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch gründlicher als bislang auf Eingänge zu überprüfen. Den genauen Beginn, zu dem das Landgericht alle Dokumente (Schriftsätze, Mitteilungen usw.) nur noch elektronisch übermitteln wird, werden wir bekannt geben, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

Präsident Lohneis hat im Übrigen angeregt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das beA auch aktiv nutzen, um Arbeitsbläufe bei der Justiz besser koordinieren und straffen zu können. Anlagen zu Schriftsätzen sollen dabei, wie der Schriftsatz selbst, zur leichteren Bearbeitung jeweils als gesonderte PDF-Dokumente eingereicht werden.

Wie an anderen Gerichten des Kammerbezirks mit der elektronischen Kommunikation verfahren wird, ist bislang nicht im Einzelnen bekannt.