Das Bundessozialgericht (BSG) bittet darum, dass die im Jahre 2002 mit den Rechtsanwaltskammern letztmalig aktualisierte Liste der Rechtsanwälte, die bereit sind, in Prozesskostenhilfesachen vor dem Bundessozialgericht aufzutreten, aktualisiert wird. Sollten Sie eine Eintragung in diese Liste wünschen, bitten wir um schriftliche Rückmeldung bis 31.10.2013 bei der Rechtsanwaltkammer Bamberg.