[BRAK] Im Rahmen ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder unter anderem über die Zukunft der Juristenausbildung beraten. In den entsprechenden Beschlüssen stellten sie fest, dass bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe auch weiterhin zwei Staatsprüfungen und ein einheitlicher Vorbereitungsdienst unverzichtbar sind, um die hohe Qualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Damit liegen sie auf einer Linie mit der von der BRAK seit vielen Jahren vertretenen Auffassung und erteilen einem Spartenmodell eine eindeutige Absage.
Die Justizminister stellten auch fest, dass es nicht gelungen ist, die Vorgaben des Bologna-Prozesses im Studium der Rechtswissenschaften umzusetzen. Sie lehnten die bisher vorgelegten Entwürfe mit der Begründung ab, die entsprechenden Modelle böten keinen qualitativen Mehrwert gegenüber der jetzigen Ausbildung, vielmehr würden die Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Auch die BRAK hatte 2006 ein Modell vorgelegt. Danach sollte sich das Hochschulstudium in einen dreijährigen Bachelor- und einen zweijährigen Masterstudiengang gliedern sollte. Um Zugang zu der sich anschließenden zweijährigen praktischen Ausbildung zu erhalten, sollte weiterhin eine juristische Staatsprüfung erforderlich sein. Auf diese Weise sollte ein akademischer Zwischenabschluss (Bachelor) integriert werden, ohne die durch zwei Staatsexamina gesicherte Qualität der juristischen Ausbildung zu gefährden.
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