[BRAK] Die Justizminister befassten sich auf ihrer Frühjahrskonferenz auch mit der geplanten Neuregelung zum Beschäftigtendatenschatz. Die Minister waren sich darüber einig, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf noch änderungs- und ergänzungsbedürftig sei. Eine Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes muss nach Ansicht der JuMiKo ein hohes Maß an Transparenz darüber sicherstellen, welche Arbeitnehmerdaten erhoben und gespeichert worden seien. Die anlasslose Durchführung von Screening-Verfahren zur Aufdeckung möglicher Verfehlungen von Beschäftigten soll ausgeschlossen sein. Und es sollten klare Regelungen zum Schutz der privaten Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen vor unzulässigen Datenerhebungen geschaffen werden. Zudem sollte es Regelungen zum Konzerndatenschutz geben. Eine Verpflichtung der Arbeitnehmer, bei datenschutzrechtlichen Problemen zunächst ein betriebsinternes Beanstandungsverfahren zu durchlaufen, bevor sie sich an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden wenden könnten, soll unzulässig sein.
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