Hinweis zum automatisierten Mahnverfahren

minlogo ibrak[BRAK] Die BRAK weist hin auf das Schreiben des Justizministeriums Baden-Würtemberg als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren. In diesem Schreiben werden Hinweise gegeben, wie Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden nach Inkrafttreten des § 15a RVG gestellt werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Neuregelung des § 15a RVG der Gesetzgeber klargestellt habe, dass die Anrechnungsreihenfolge aufeinander anzurechnender Gebühren grundsätzlich der Wahl des Anwalts obliegt. Damit stehe es dem Anwalt frei, die vorgerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen oder umgekehrt.