[BRAK] Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.05.2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (BR-Drs. 280/08 (Beschluss) v. 23.05.2008).
Damit kann das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung pünktlich am 01.07.2008 in Kraft treten (BT-Drucks. 16/8384).