[BRAK] In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2008 zum Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe“ zur Änderung der Beratungshilferechts (siehe auch Bericht der Bund-Länder-Gruppe) vertritt die BRAK die Auffassung, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, die Kosten spürbar auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, ohne den Zugang zur Beratungshilfe für wirklich Bedürftige unangemessen zu erschweren, nicht erreicht wird. Der Gesetzentwurf schafft erhebliche Einschränkungen für die Rechtsuchenden, im Wege der Beratungshilfe anwaltlichen Rat oder anwaltliche Vertretung zu erreichen. Daher lehnt die BRAK den Gesetzentwurf in weiten Teilen ab, da er zu einer weitgehenden Abschaffung der anwaltlichen Beratungshilfe führen würde.