[BRAK] Zum 01.07.2011 treten Änderungen der Fachanwaltsordnung in Kraft. Die Satzungsversammlung hatte in ihrer Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, bei einigen Fachanwaltschaften die Voraussetzungen für den Erwerb weiter zu konkretisieren. Dies betrifft beispielsweise den Fachanwalt für Insolvenzrecht, den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und den Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht.
Weiterführende Links:
Beschlüsse der 6. Sitzung der 4. Satzungsversammlung (veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2011, 73)