[BRAK] Am 24.11.2010 wurde der BFH-Beschluss v. 18.08.2010 (I B 110/10) veröffentlicht, nach dem ein als Zeuge geladenen Rechtsanwalt sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen konnte bei der Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.