PKH-Begrenzungsgesetz

[BRAK] Der Bundesrat beschloss in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe unverändert gegenüber dem vom Bundesrat in der 16. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucks. 250/06 (Beschluss)) erneut einzubringen (BR-Drucks 37/10, BR-Drucks 37/10 (Beschluss)). Der Gesetzentwurf war der Diskontinuität anheim gefallen. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006 das Ansinnen des Gesetzentwurfs, den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe an die Hand zu geben, grundsätzlich begrüßt, einige Maßnahmen jedoch als kritisch bewertet. Nach Ansicht der BRAK muss Recht für jedermann weiterhin wirtschaftlich leistbar sein.