Die von der Kanzlei Hörnlein & Feiler, Coburg, erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 40/09, betrifft die Versagung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG). Lesen Sie das den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hier.