[BRAK] Die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2010) ist neu gefasst worden. Den Vergleich zwischen der Düsseldorfer Tabelle Stand 2009 und 2010 finden Sie hier. Die Düsseldorfer Tabelle hätte turnusgemäß erst Ende dieses Jahres überarbeitet werden müssen, die vorgezogene Neufassung war durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2009, 3950ff.) notwendig geworden, durch welches unter anderem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben worden sind. Das Kindergeld steigt danach um 20 Euro und beträgt jetzt 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Unterhaltsanspruch des Kindes im Durchschnitt um etwa 13 %.